Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003 - new book
2003, ISBN: 9783832482275
Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschafts… More...
Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit anzuerkennen. Mit dem nun vorliegenden Urteil bestätigte der EuGH seine Stellung und wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein an, dem Begehren eines deutschen Arztes in einer vergleichbaren Angelegenheit ebenso stattzugeben. Es dauerte also fast drei Jahre, bis der EuGH der Diskussion in Deutschland über die Einordnung des Bereitschaftsdienstes ein Ende setzte und die unterschiedlichen Rechtsprechungen ¿auf einen Nenner¿ brachte. Das in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten gewachsene arbeitszeitrechtliche Verständnis wurde damit erschüttert. Die Brisanz der Interpretation des EuGH ergibt sich aus der Schwere und der noch nicht endgültig absehbaren Reichweite der Konsequenzen. Die notwendige und überfällige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes konkretisiert damit die bereits aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht entstandene Verpflichtung zugunsten kürzerer, neu geordneter Arbeitszeiten. Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern in Bezug auf die ärztliche Arbeitszeitgestaltung verschärft sich ferner aus zwei weiteren Gründen: Einerseits erwächst innerhalb der Ärzteschaft mehr und mehr die Forderung nach neuzeitlichen Arbeitszeitstrukturen. Die bisher an den Krankenhäusern vorbeigegangene Professionalisierung betrieblicher Arbeitszeitgestaltung mit den damit verbundenen Flexibilisierungs- und Effizienzpotentialen erschwert die Identifizierung der Ärzte mit der Arbeitssituation. Aufgrund der knappen Zahl hoch qualifizierter Ärzte auf dem Arbeitsmarkt erstarkt die Forderung nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen. Diese Kritik scheint berechtigt, denn ungünstige Arbeitszeitregelungen mindern nicht nur die Attraktivität des ärztlichen Berufes, sondern können überdies gesundheitliche Beschwerden begründen. Die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, den Gesundheitsschutz der Ärzteschaft zu stärken, ist dabei der Neuorganisation der ärztlichen Arbeitszeit immanent, so dass die Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand gerade bei Medizinern zu einer wachsenden Unzufriedenheit führt. Andererseits gewinnt eine effiziente Organisation der Behandlungsprozesse aufgrund der Neuorientierung innovativer Krankenhäuser als ¿Unternehmen¿ eine nicht mehr zu vernachlässigende Bedeutung. Der gestiegene Wettbewerbsdruck ¿ initiiert durch den Umstieg auf ein fallpauschalenbasiertes Vergütungssystem seit dem Jahr 2003 ¿ zwingt zum Überdenken der Strukturen eines bisher wenig vom wirtschaftlichen Handeln beeinflussten Sektors. Die zunehmende Leistungsorientierung stellt die Zufriedenheit des Patienten mehr und mehr in den Mittelpunkt der Qualitätsbewertung. Arbeitszeitgestaltung gibt dabei ein wirkungsvolles Mittel an die Hand, um die Qualität krankenhäuslicher Leistungserbringung zu verbessern. Schließlich stützen sich Gütekriterien auch bei technischer Unterstützung auf die individuelle Leistungsfähigkeit des ärztlichen Personals. An einer wirkungsvollen Organisation dieser Ressource führt also kein Weg vorbei. Arbeitszeit bietet sich auch deshalb an, weil vergleichsweise kurzfristig Verbesserungen mit einem hohen ¿Sichtbarkeitsgrad¿ erzielt werden können. Die Umgestaltung der Arbeitszeit wird im Wesentlichen also durch drei Hauptforderungen determiniert, die des EuGH nach Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die der ärztlichen Mitarbeiter nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen und die der Krankenhäuser nach effizienteren Prozessen. Wie im weiteren Verlauf noch zu zeigen sein wird, schließen sich die einzelnen Forderungen gegenseitig nicht aus, sie können vielmehr alle gleichsam berücksichtigt werden. Dafür ergibt sich eine bisher nicht existente Chance, weil die Bereitschaft der Ärzte, an diesem Prozess mitzuwirken, noch nie so groß war. Bestärkt durch die Diskussion um die Reformierung des Gesundheitswesens, zentriert sich der Fokus auf den Krankenhaussektor auch deswegen, weil er Kostentreiber Nr. 1 des Gesundheitswesens ist. Die Dringlichkeit zeitgemäßer Veränderungen ¿ auch über die Gestaltung der Arbeitszeit hinaus ¿ begründet sich also gleichermaßen durch eine gesellschaftspolitische Komponente. Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisIII AbbildungsverzeichnisIV 1.Einleitung1 1.1Aufbau der Arbeit3 1.2Begriffsklärung5 2.Die Entwicklung arbeitszeitrechtlicher Rahmenbedingungen6 2.1Die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG6 2.2Der ¿Weg¿ zum EuGH-Urteil9 3.Rechtliche Konsequenzen des Urteils vom 9. September 200314 3.1Krankenhausrelevante Rechtsvorschriften des ArbZG16 3.1.1Arbeitszeit17 3.1.2Ruhezeit18 3.1.3Ruhepausen18 3.1.4Wochenarbeitszeit19 3.1.5Änderungen im Arbeitszeitgesetz20 3.2Bereitschaftsdienstvorschriften des Tarifrechts21 3.3Sonderregelungen für kirchliche Einrichtungen23 3.4Konflikt zwischen tarifvertraglichen und europäischen Vorgaben24 4.Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus26 4.1Der Status quo der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung in Deutschland27 4.2Anforderungen an die ärztliche Arbeitszeitgestaltung30 4.3Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ärztlicher Arbeitszeit33 4.3.1Flexibilität34 4.3.1.1Das Zeitkonto36 4.3.1.2Elektronische Zeiterfassung37 4.3.2Entlastung durch Effizienz und Effektivität39 4.3.3Entkopplung von Servicezeit und Arbeitszeit41 4.3.3.1Versetzte Dienste zur Gestaltung der Servicezeit43 4.3.3.2Das Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema45 4.3.3.3Das Spätdienst-Bereitschaftsdienst-Schema46 4.3.3.4Das Dienstmodul47 4.3.3.5Regeldienst in Kombination mit Dienstmodulen51 4.3.3.6Schichtsysteme zur kontinuierlichen Versorgung52 5.Einführung von Arbeitszeitmodellen im Krankenhaus54 5.1Entwicklungsprozess der Arbeitszeitgestaltung in einem Städtischen Krankenhaus57 5.1.1Die Bereitschaftsdienstauswertung als Analyse- und Kontrollinstrument60 5.1.2Methodisches Vorgehen bei der Bereitschaftsdienstauswertung61 5.1.3Ergebnisse und Schlussfolgerungen62 5.2Die Führungskomponente bei der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle67 6.Gesundheitsfördernde Aspekte innovativer Arbeitszeitmodelle70 6.1Die Besonderheiten ärztlicher Tätigkeit72 6.2Belastungen der Bereitschaftsdienstorganisation74 6.3Arbeitswissenschaftliche Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle79 7.Ökonomische Konsequenzen neuer Arbeitszeitmodelle86 7.1Eine Kostenbetrachtung neuer Arbeitszeitmodelle86 7.2Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt92 8.Ergebnisse und Ausblick95 9.Zusammenfassung97 Anhang99 Literaturverzeichnis116 Urteilsverzeichnis/Richtlinienverzeichnis120 Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003: Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit anzuerkennen. Mit dem nun vorliegenden Urteil bestätigte der EuGH seine Stellung und wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein an, dem Begehren eines deutschen Arztes in einer vergleichbaren Angelegenheit ebenso stattzugeben. Es dauerte also fast drei Jahre, bis der EuGH der Diskussion in Deutschland über die Einordnung des Bereitschaftsdienstes ein Ende setzte und die unterschiedlichen Rechtsprechungen ¿auf einen Nenner¿ brachte. Das in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten gewachsene arbeitszeitrechtliche Verständnis wurde damit erschüttert. Die Brisanz der Interpretation des EuGH ergibt sich aus der Schwere und der noch nicht endgültig absehbaren Reichweite der Konsequenzen. Die notwendige und überfällige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes konkretisiert damit die bereits aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht entstandene Verpflichtung zugunsten kürzerer, neu geordneter Arbeitszeiten. Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern in Bezug auf die ärztliche Arbeitszeitgestaltung verschärft sich ferner aus zwei weiteren Gründen: Einerseits erwächst innerhalb der Ärzteschaft mehr und mehr die Forderung nach neuzeitlichen Arbeitszeitstrukturen. Die bisher an den Krankenhäusern vorbeigegangene Professionalisierung betrieblicher Arbeitszeitgestaltung mit den damit verbundenen Flexibilisierungs- und Effizienzpotentialen erschwert die Identifizierung der Ärzte mit der Arbeitssituation. Aufgrund der knappen Zahl hoch qualifizierter Ärzte auf dem Arbeitsmarkt erstarkt die Forderung nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen. Diese Kritik scheint berechtigt, denn ungünstige Arbeitszeitregelungen mindern nicht nur die Attraktivität des ärztlichen Berufes, sondern können überdies gesundheitliche Beschwerden begründen. Die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, den Gesundheitsschutz der Ärzteschaft zu stärken, ist dabei der Neuorganisation der ärztlichen Arbeitszeit immanent, so dass die Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand gerade bei Medizinern zu einer wachsenden Unzufriedenheit führt. Andererseits gewinnt eine effiziente Organisation der Behandlungsprozesse aufgrund der Neuorientierung innovativer Krankenhäuser als ¿Unternehmen¿ eine nicht mehr zu vernachlässigende Bedeutung. Der gestiegene Wettbewerbsdruck ¿ initiiert durch den Umstieg auf ein fallpauschalenbasiertes Vergütungssystem seit dem Jahr 2003 ¿ zwingt zum Überdenken der Strukturen eines bisher wenig vom wirtschaftlichen Handeln beeinflussten Sektors. Die zunehmende Leistungsorientierung stellt die Zufriedenheit des Patienten mehr und mehr in den Mittelpunkt der Qualitätsbewertung. Arbeitszeitgestaltung gibt dabei ein wirkungsvolles Mittel an die Hand, um die Qualität krankenhäuslicher Leistungserbringung zu verbessern. Schließlich stützen sich Gütekriterien auch bei technischer Unterstützung auf die individuelle Leistungsfähigkeit des ärztlichen Personals. An einer wirkungsvollen Organisation dieser Ressource führt also kein Weg vorbei. Arbeitszeit bietet sich auch deshalb an, weil vergleichsweise kurzfristig Verbesserungen mit einem hohen ¿Sichtbarkeitsgrad¿ erzielt werden können. Die Umgestaltung der Arbeitszeit wird im Wesentlichen also durch drei Hauptforderungen determiniert, die des EuGH nach Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die der ärztlichen Mitarbeiter nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen und die der Krankenhäuser nach effizienteren Prozessen. Wie im weiteren Verlauf noch zu zeigen sein wird, schließen sich die einzelnen Forderungen gegenseitig nicht aus, sie können vielmehr alle gleichsam berücksichtigt werden. Dafür ergibt sich eine bisher nicht existente Chance, weil die Bereitschaft der Ärzte, an diesem Prozess mitzuwirken, noch nie so groß war. Bestärkt durch die Diskussion um die Reformierung des Gesundheitswesens, zentriert sich der Fokus auf den Krankenhaussektor auch deswegen, weil er Kostentreiber Nr. 1 des Gesundheitswesens ist. Die Dringlichkeit zeitgemäßer Veränderungen ¿ auch über die Gestaltung der Arbeitszeit hinaus ¿ begründet sich also gleichermaßen durch eine gesellschaftspolitische Komponente. Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisIII AbbildungsverzeichnisIV 1.Einleitung1 1.1Aufbau der Arbeit3 1.2Begriffsklärung5 2.Die Entwicklung arbeitszeitrechtlicher Rahmenbedingungen6 2.1Die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG6 2.2Der ¿Weg¿ zum EuGH-Urteil9 3.Rechtliche Konsequenzen des Urteils vom 9. September 200314 3.1Krankenhausrelevante Rechtsvorschriften des ArbZG16 3.1.1Arbeitszeit17 3.1.2Ruhezeit18 3.1.3Ruhepausen18 3.1.4Wochenarbeitszeit19 3.1.5Änderungen im Arbeitszeitgesetz20 3.2Bereitschaftsdienstvorschriften des Tarifrechts21 3.3Sonderregelungen für kirchliche Einrichtungen23 3.4Konflikt zwischen tarifvertraglichen und europäischen Vorgaben24 4.Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus26 4.1Der Status quo der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung in Deutschland27 4.2Anforderungen an die ärztliche Arbeitszeitgestaltung30 4.3Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ärztlicher Arbeitszeit33 4.3.1Flexibilität34 4.3.1.1Das Zeitkonto36 4.3.1.2Elektronische Zeiterfassung37 4.3.2Entlastung durch Effizienz und Effektivität39 4.3.3Entkopplung von Servicezeit und Arbeitszeit41 4.3.3.1Versetzte Dienste zur Gestaltung der Servicezeit43 4.3.3.2Das Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema45 4.3.3.3Das Spätdienst-Bereitschaftsdienst-Schema46 4.3.3.4Das Dienstmodul47 4.3.3.5Regeldienst in Kombination mit Dienstmodulen51 4.3.3.6Schichtsysteme zur kontinuierlichen Versorgung52 5.Einführung von Arbeitszeitmodellen im Krankenhaus54 5.1Entwicklungsprozess der Arbeitszeitgestaltung in einem Städtischen Krankenhaus57 5.1.1Die Bereitschaftsdienstauswertung als Analyse- und Kontrollinstrument60 5.1.2Methodisches Vorgehen bei der Bereitschaftsdienstauswertung61 5.1.3Ergebnisse und Schlussfolgerungen62 5.2Die Führungskomponente bei der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle67 6.Gesundheitsfördernde Aspekte innovativer Arbeitszeitmodelle70 6.1Die Besonderheiten ärztlicher Tätigkeit72 6.2Belastungen der Bereitschaftsdienstorganisation74 6.3Arbeitswissenschaftliche Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle79 7.Ökonomische Konsequenzen neuer Arbeitszeitmodelle86 7.1Eine Kostenbetrachtung neuer Arbeitszeitmodelle86 7.2Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt92 8.Ergebnisse und Ausblick95 9.Zusammenfassung97 Anhang99 Literaturverzeichnis116 Urteilsverzeichnis/Richtlinienverzeichnis120 BUSINESS & ECONOMICS / Human Resources & Personnel Management, Diplomica Verlag<
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2003, ISBN: 9783832482275
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Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit anzuerkennen. Mit dem nun vorliegenden Urteil bestätigte der EuGH seine Stellung und wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein an, dem Begehren eines deutschen Arztes in einer vergleichbaren Angelegenheit ebenso stattzugeben. Es dauerte also fast drei Jahre, bis der EuGH der Diskussion in Deutschland über die Einordnung des Bereitschaftsdienstes ein Ende setzte und die unterschiedlichen Rechtsprechungen ¿auf einen Nenner¿ brachte. Das in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten gewachsene arbeitszeitrechtliche Verständnis wurde damit erschüttert. Die Brisanz der Interpretation des EuGH ergibt sich aus der Schwere und der noch nicht endgültig absehbaren Reichweite der Konsequenzen. Die notwendige und überfällige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes konkretisiert damit die bereits aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht entstandene Verpflichtung zugunsten kürzerer, neu geordneter Arbeitszeiten. Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern in Bezug auf die ärztliche Arbeitszeitgestaltung verschärft sich ferner aus zwei weiteren Gründen: Einerseits erwächst innerhalb der Ärzteschaft mehr und mehr die Forderung nach neuzeitlichen Arbeitszeitstrukturen. Die bisher an den Krankenhäusern vorbeigegangene Professionalisierung betrieblicher Arbeitszeitgestaltung mit den damit verbundenen Flexibilisierungs- und Effizienzpotentialen erschwert die Identifizierung der Ärzte mit der Arbeitssituation. Aufgrund der knappen Zahl hoch qualifizierter Ärzte auf dem Arbeitsmarkt erstarkt die Forderung nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen. Diese Kritik scheint berechtigt, denn ungünstige Arbeitszeitregelungen mindern nicht nur die Attraktivität des ärztlichen Berufes, sondern können überdies gesundheitliche Beschwerden begründen. Die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, den Gesundheitsschutz der Ärzteschaft zu stärken, ist dabei der Neuorganisation der ärztlichen Arbeitszeit immanent, so dass die Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand gerade bei Medizinern zu einer wachsenden Unzufriedenheit führt. Andererseits gewinnt eine effiziente Organisation der Behandlungsprozesse aufgrund der Neuorientierung innovativer Krankenhäuser als ¿Unternehmen¿ eine nicht mehr zu vernachlässigende Bedeutung. Der gestiegene Wettbewerbsdruck ¿ initiiert durch den Umstieg auf ein fallpauschalenbasiertes Vergütungssystem seit dem Jahr 2003 ¿ zwingt zum Überdenken der Strukturen eines bisher wenig vom wirtschaftlichen Handeln beeinflussten Sektors. Die zunehmende Leistungsorientierung stellt die Zufriedenheit des Patienten mehr und mehr in den Mittelpunkt der Qualitätsbewertung. Arbeitszeitgestaltung gibt dabei ein wirkungsvolles Mittel an die Hand, um die Qualität krankenhäuslicher Leistungserbringung zu verbessern. Schließlich stützen sich Gütekriterien auch bei technischer Unterstützung auf die individuelle Leistungsfähigkeit des ärztlichen Personals. An einer wirkungsvollen Organisation dieser Ressource führt also kein Weg vorbei. Arbeitszeit bietet sich auch deshalb an, weil vergleichsweise kurzfristig Verbesserungen mit einem hohen ¿Sichtbarkeitsgrad¿ erzielt werden können. Die Umgestaltung der Arbeitszeit wird im Wesentlichen also durch drei Hauptforderungen determiniert, die des EuGH nach Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die der ärztlichen Mitarbeiter nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen und die der Krankenhäuser nach effizienteren Prozessen. Wie im weiteren Verlauf noch zu zeigen sein wird, schließen sich die einzelnen Forderungen gegenseitig nicht aus, sie können vielmehr alle gleichsam berücksichtigt werden. Dafür ergibt sich eine bisher nicht existente Chance, weil die Bereitschaft der Ärzte, an diesem Prozess mitzuwirken, noch nie so groß war. Bestärkt durch die Diskussion um die Reformierung des Gesundheitswesens, zentriert sich der Fokus auf den Krankenhaussektor auch deswegen, weil er Kostentreiber Nr. 1 des Gesundheitswesens ist. Die Dringlichkeit zeitgemäßer Veränderungen ¿ auch über die Gestaltung der Arbeitszeit hinaus ¿ begründet sich also gleichermaßen durch eine gesellschaftspolitische Komponente. Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisIII AbbildungsverzeichnisIV 1.Einleitung1 1.1Aufbau der Arbeit3 1.2Begriffsklärung5 2.Die Entwicklung arbeitszeitrechtlicher Rahmenbedingungen6 2.1Die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG6 2.2Der ¿Weg¿ zum EuGH-Urteil9 3.Rechtliche Konsequenzen des Urteils vom 9. September 200314 3.1Krankenhausrelevante Rechtsvorschriften des ArbZG16 3.1.1Arbeitszeit17 3.1.2Ruhezeit18 3.1.3Ruhepausen18 3.1.4Wochenarbeitszeit19 3.1.5Änderungen im Arbeitszeitgesetz20 3.2Bereitschaftsdienstvorschriften des Tarifrechts21 3.3Sonderregelungen für kirchliche Einrichtungen23 3.4Konflikt zwischen tarifvertraglichen und europäischen Vorgaben24 4.Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus26 4.1Der Status quo der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung in Deutschland27 4.2Anforderungen an die ärztliche Arbeitszeitgestaltung30 4.3Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ärztlicher Arbeitszeit33 4.3.1Flexibilität34 4.3.1.1Das Zeitkonto36 4.3.1.2Elektronische Zeiterfassung37 4.3.2Entlastung durch Effizienz und Effektivität39 4.3.3Entkopplung von Servicezeit und Arbeitszeit41 4.3.3.1Versetzte Dienste zur Gestaltung der Servicezeit43 4.3.3.2Das Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema45 4.3.3.3Das Spätdienst-Bereitschaftsdienst-Schema46 4.3.3.4Das Dienstmodul47 4.3.3.5Regeldienst in Kombination mit Dienstmodulen51 4.3.3.6Schichtsysteme zur kontinuierlichen Versorgung52 5.Einführung von Arbeitszeitmodellen im Krankenhaus54 5.1Entwicklungsprozess der Arbeitszeitgestaltung in einem Städtischen Krankenhaus57 5.1.1Die Bereitschaftsdienstauswertung als Analyse- und Kontrollinstrument60 5.1.2Methodisches Vorgehen bei der Bereitschaftsdienstauswertung61 5.1.3Ergebnisse und Schlussfolgerungen62 5.2Die Führungskomponente bei der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle67 6.Gesundheitsfördernde Aspekte innovativer Arbeitszeitmodelle70 6.1Die Besonderheiten ärztlicher Tätigkeit72 6.2Belastungen der Bereitschaftsdienstorganisation74 6.3Arbeitswissenschaftliche Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle79 7.Ökonomische Konsequenzen neuer Arbeitszeitmodelle86 7.1Eine Kostenbetrachtung neuer Arbeitszeitmodelle86 7.2Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt92 8.Ergebnisse und Ausblick95 9.Zusammenfassung97 Anhang99 Literaturverzeichnis116 Urteilsverzeichnis/Richtlinienverzeichnis120 Ärztliche Arbeitszeitgestaltung Vor Dem Hintergrund Des Eugh-Urteil: Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit anzuerkennen. Mit dem nun vorliegenden Urteil bestätigte der EuGH seine Stellung und wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein an, dem Begehren eines deutschen Arztes in einer vergleichbaren Angelegenheit ebenso stattzugeben. Es dauerte also fast drei Jahre, bis der EuGH der Diskussion in Deutschland über die Einordnung des Bereitschaftsdienstes ein Ende setzte und die unterschiedlichen Rechtsprechungen ¿auf einen Nenner¿ brachte. Das in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten gewachsene arbeitszeitrechtliche Verständnis wurde damit erschüttert. Die Brisanz der Interpretation des EuGH ergibt sich aus der Schwere und der noch nicht endgültig absehbaren Reichweite der Konsequenzen. Die notwendige und überfällige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes konkretisiert damit die bereits aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht entstandene Verpflichtung zugunsten kürzerer, neu geordneter Arbeitszeiten. Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern in Bezug auf die ärztliche Arbeitszeitgestaltung verschärft sich ferner aus zwei weiteren Gründen: Einerseits erwächst innerhalb der Ärzteschaft mehr und mehr die Forderung nach neuzeitlichen Arbeitszeitstrukturen. Die bisher an den Krankenhäusern vorbeigegangene Professionalisierung betrieblicher Arbeitszeitgestaltung mit den damit verbundenen Flexibilisierungs- und Effizienzpotentialen erschwert die Identifizierung der Ärzte mit der Arbeitssituation. Aufgrund der knappen Zahl hoch qualifizierter Ärzte auf dem Arbeitsmarkt erstarkt die Forderung nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen. Diese Kritik scheint berechtigt, denn ungünstige Arbeitszeitregelungen mindern nicht nur die Attraktivität des ärztlichen Berufes, sondern können überdies gesundheitliche Beschwerden begründen. Die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, den Gesundheitsschutz der Ärzteschaft zu stärken, ist dabei der Neuorganisation der ärztlichen Arbeitszeit immanent, so dass die Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand gerade bei Medizinern zu einer wachsenden Unzufriedenheit führt. Andererseits gewinnt eine effiziente Organisation der Behandlungsprozesse aufgrund der Neuorientierung innovativer Krankenhäuser als ¿Unternehmen¿ eine nicht mehr zu vernachlässigende Bedeutung. Der gestiegene Wettbewerbsdruck ¿ initiiert durch den Umstieg auf ein fallpauschalenbasiertes Vergütungssystem seit dem Jahr 2003 ¿ zwingt zum Überdenken der Strukturen eines bisher wenig vom wirtschaftlichen Handeln beeinflussten Sektors. Die zunehmende Leistungsorientierung stellt die Zufriedenheit des Patienten mehr und mehr in den Mittelpunkt der Qualitätsbewertung. Arbeitszeitgestaltung gibt dabei ein wirkungsvolles Mittel an die Hand, um die Qualität krankenhäuslicher Leistungserbringung zu verbessern. Schließlich stützen sich Gütekriterien auch bei technischer Unterstützung auf die individuelle Leistungsfähigkeit des ärztlichen Personals. An einer wirkungsvollen Organisation dieser Ressource führt also kein Weg vorbei. Arbeitszeit bietet sich auch deshalb an, weil vergleichsweise kurzfristig Verbesserungen mit einem hohen ¿Sichtbarkeitsgrad¿ erzielt werden können. Die Umgestaltung der Arbeitszeit wird im Wesentlichen also durch drei Hauptforderungen determiniert, die des EuGH nach Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die der ärztlichen Mitarbeiter nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen und die der Krankenhäuser nach effizienteren Prozessen. Wie im weiteren Verlauf noch zu zeigen sein wird, schließen sich die einzelnen Forderungen gegenseitig nicht aus, sie können vielmehr alle gleichsam berücksichtigt werden. Dafür ergibt sich eine bisher nicht existente Chance, weil die Bereitschaft der Ärzte, an diesem Prozess mitzuwirken, noch nie so groß war. Bestärkt durch die Diskussion um die Reformierung des Gesundheitswesens, zentriert sich der Fokus auf den Krankenhaussektor auch deswegen, weil er Kostentreiber Nr. 1 des Gesundheitswesens ist. Die Dringlichkeit zeitgemäßer Veränderungen ¿ auch über die Gestaltung der Arbeitszeit hinaus ¿ begründet sich also gleichermaßen durch eine gesellschaftspolitische Komponente. Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisIII AbbildungsverzeichnisIV 1.Einleitung1 1.1Aufbau der Arbeit3 1.2Begriffsklärung5 2.Die Entwicklung arbeitszeitrechtlicher Rahmenbedingungen6 2.1Die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG6 2.2Der ¿Weg¿ zum EuGH-Urteil9 3.Rechtliche Konsequenzen des Urteils vom 9. September 200314 3.1Krankenhausrelevante Rechtsvorschriften des ArbZG16 3.1.1Arbeitszeit17 3.1.2Ruhezeit18 3.1.3Ruhepausen18 3.1.4Wochenarbeitszeit19 3.1.5Änderungen im Arbeitszeitgesetz20 3.2Bereitschaftsdienstvorschriften des Tarifrechts21 3.3Sonderregelungen für kirchliche Einrichtungen23 3.4Konflikt zwischen tarifvertraglichen und europäischen Vorgaben24 4.Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus26 4.1Der Status quo der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung in Deutschland27 4.2Anforderungen an die ärztliche Arbeitszeitgestaltung30 4.3Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ärztlicher Arbeitszeit33 4.3.1Flexibilität34 4.3.1.1Das Zeitkonto36 4.3.1.2Elektronische Zeiterfassung37 4.3.2Entlastung durch Effizienz und Effektivität39 4.3.3Entkopplung von Servicezeit und Arbeitszeit41 4.3.3.1Versetzte Dienste zur Gestaltung der Servicezeit43 4.3.3.2Das Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema45 4.3.3.3Das Spätdienst-Bereitschaftsdienst-Schema46 4.3.3.4Das Dienstmodul47 4.3.3.5Regeldienst in Kombination mit Dienstmodulen51 4.3.3.6Schichtsysteme zur kontinuierlichen Versorgung52 5.Einführung von Arbeitszeitmodellen im Krankenhaus54 5.1Entwicklungsprozess der Arbeitszeitgestaltung in einem Städtischen Krankenhaus57 5.1.1Die Bereitschaftsdienstauswertung als Analyse- und Kontrollinstrument60 5.1.2Methodisches Vorgehen bei der Bereitschaftsdienstauswertung61 5.1.3Ergebnisse und Schlussfolgerungen62 5.2Die Führungskomponente bei der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle67 6.Gesundheitsfördernde Aspekte innovativer Arbeitszeitmodelle70 6.1Die Besonderheiten ärztlicher Tätigkeit72 6.2Belastungen der Bereitschaftsdienstorganisation74 6.3Arbeitswissenschaftliche Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle79 7.Ökonomische Konsequenzen neuer Arbeitszeitmodelle86 7.1Eine Kostenbetrachtung neuer Arbeitszeitmodelle86 7.2Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt92 8.Ergebnisse und Ausblick95 9.Zusammenfassung97 Anhang99 Literaturverzeichnis116 Urteilsverzeichnis/Richtlinienverzeichnis120 Business & Economics / Human Resources & Personnel Management, Diplomica Verlag<
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Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit anzuerkennen. Mit dem nun vorliegenden Urteil bestätigte der EuGH seine Stellung und wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein an, dem Begehren eines deutschen Arztes in einer vergleichbaren Angelegenheit ebenso stattzugeben. Es dauerte also fast drei Jahre, bis der EuGH der Diskussion in Deutschland über die Einordnung des Bereitschaftsdienstes ein Ende setzte und die unterschiedlichen Rechtsprechungen ¿auf einen Nenner¿ brachte. Das in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten gewachsene arbeitszeitrechtliche Verständnis wurde damit erschüttert. Die Brisanz der Interpretation des EuGH ergibt sich aus der Schwere und der noch nicht endgültig absehbaren Reichweite der Konsequenzen. Die notwendige und überfällige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes konkretisiert damit die bereits aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht entstandene Verpflichtung zugunsten kürzerer, neu geordneter Arbeitszeiten. Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern in Bezug auf die ärztliche Arbeitszeitgestaltung verschärft sich ferner aus zwei weiteren Gründen: Einerseits erwächst innerhalb der Ärzteschaft mehr und mehr die Forderung nach neuzeitlichen Arbeitszeitstrukturen. Die bisher an den Krankenhäusern vorbeigegangene Professionalisierung betrieblicher Arbeitszeitgestaltung mit den damit verbundenen Flexibilisierungs- und Effizienzpotentialen erschwert die Identifizierung der Ärzte mit der Arbeitssituation. Aufgrund der knappen Zahl hoch qualifizierter Ärzte auf dem Arbeitsmarkt erstarkt die Forderung nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen. Diese Kritik scheint berechtigt, denn ungünstige Arbeitszeitregelungen mindern nicht nur die Attraktivität des ärztlichen Berufes, sondern können überdies gesundheitliche Beschwerden begründen. Die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, den Gesundheitsschutz der Ärzteschaft zu stärken, ist dabei der Neuorganisation der ärztlichen Arbeitszeit immanent, so dass die Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand gerade bei Medizinern zu einer wachsenden Unzufriedenheit führt. Andererseits gewinnt eine effiziente Organisation der Behandlungsprozesse aufgrund der Neuorientierung innovativer Krankenhäuser als ¿Unternehmen¿ eine nicht mehr zu vernachlässigende Bedeutung. Der gestiegene Wettbewerbsdruck ¿ initiiert durch den Umstieg auf ein fallpauschalenbasiertes Vergütungssystem seit dem Jahr 2003 ¿ zwingt zum Überdenken der Strukturen eines bisher wenig vom wirtschaftlichen Handeln beeinflussten Sektors. Die zunehmende Leistungsorientierung stellt die Zufriedenheit des Patienten mehr und mehr in den Mittelpunkt der Qualitätsbewertung. Arbeitszeitgestaltung gibt dabei ein wirkungsvolles Mittel an die Hand, um die Qualität krankenhäuslicher Leistungserbringung zu verbessern. Schließlich stützen sich Gütekriterien auch bei technischer Unterstützung auf die individuelle Leistungsfähigkeit des ärztlichen Personals. An einer wirkungsvollen Organisation dieser Ressource führt also kein Weg vorbei. Arbeitszeit bietet sich auch deshalb an, weil vergleichsweise kurzfristig Verbesserungen mit einem hohen ¿Sichtbarkeitsgrad¿ erzielt werden können. Die Umgestaltung der Arbeitszeit wird im Wesentlichen also durch drei Hauptforderungen determiniert, die des EuGH nach Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die der ärztlichen Mitarbeiter nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen und die der Krankenhäuser nach effizienteren Prozessen. Wie im weiteren Verlauf noch zu zeigen sein wird, schließen sich die einzelnen Forderungen gegenseitig nicht aus, sie können vielmehr alle gleichsam berücksichtigt werden. Dafür ergibt sich eine bisher nicht existente Chance, weil die Bereitschaft der Ärzte, an diesem Prozess mitzuwirken, noch nie so groß war. Bestärkt durch die Diskussion um die Reformierung des Gesundheitswesens, zentriert sich der Fokus auf den Krankenhaussektor auch deswegen, weil er Kostentreiber Nr. 1 des Gesundheitswesens ist. Die Dringlichkeit zeitgemäßer Veränderungen ¿ auch über die Gestaltung der Arbeitszeit hinaus ¿ begründet sich also gleichermaßen durch eine gesellschaftspolitische Komponente. Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisIII AbbildungsverzeichnisIV 1.Einleitung1 1.1Aufbau der Arbeit3 1.2Begriffsklärung5 2.Die Entwicklung arbeitszeitrechtlicher Rahmenbedingungen6 2.1Die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG6 2.2Der ¿Weg¿ zum EuGH-Urteil9 3.Rechtliche Konsequenzen des Urteils vom 9. September 200314 3.1Krankenhausrelevante Rechtsvorschriften des ArbZG16 3.1.1Arbeitszeit17 3.1.2Ruhezeit18 3.1.3Ruhepausen18 3.1.4Wochenarbeitszeit19 3.1.5Änderungen im Arbeitszeitgesetz20 3.2Bereitschaftsdienstvorschriften des Tarifrechts21 3.3Sonderregelungen für kirchliche Einrichtungen23 3.4Konflikt zwischen tarifvertraglichen und europäischen Vorgaben24 4.Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus26 4.1Der Status quo der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung in Deutschland27 4.2Anforderungen an die ärztliche Arbeitszeitgestaltung30 4.3Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ärztlicher Arbeitszeit33 4.3.1Flexibilität34 4.3.1.1Das Zeitkonto36 4.3.1.2Elektronische Zeiterfassung37 4.3.2Entlastung durch Effizienz und Effektivität39 4.3.3Entkopplung von Servicezeit und Arbeitszeit41 4.3.3.1Versetzte Dienste zur Gestaltung der Servicezeit43 4.3.3.2Das Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema45 4.3.3.3Das Spätdienst-Bereitschaftsdienst-Schema46 4.3.3.4Das Dienstmodul47 4.3.3.5Regeldienst in Kombination mit Dienstmodulen51 4.3.3.6Schichtsysteme zur kontinuierlichen Versorgung52 5.Einführung von Arbeitszeitmodellen im Krankenhaus54 5.1Entwicklungsprozess der Arbeitszeitgestaltung in einem Städtischen Krankenhaus57 5.1.1Die Bereitschaftsdienstauswertung als Analyse- und Kontrollinstrument60 5.1.2Methodisches Vorgehen bei der Bereitschaftsdienstauswertung61 5.1.3Ergebnisse und Schlussfolgerungen62 5.2Die Führungskomponente bei der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle67 6.Gesundheitsfördernde Aspekte innovativer Arbeitszeitmodelle70 6.1Die Besonderheiten ärztlicher Tätigkeit72 6.2Belastungen der Bereitschaftsdienstorganisation74 6.3Arbeitswissenschaftliche Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle79 7.Ökonomische Konsequenzen neuer Arbeitszeitmodelle86 7.1Eine Kostenbetrachtung neuer Arbeitszeitmodelle86 7.2Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt92 8.Ergebnisse und Ausblick95 9.Zusammenfassung97 Anhang99 Literaturverzeichnis116 Urteilsverzeichnis/Richtlinienverzeichnis120 Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003: Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit anzuerkennen. Mit dem nun vorliegenden Urteil bestätigte der EuGH seine Stellung und wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein an, dem Begehren eines deutschen Arztes in einer vergleichbaren Angelegenheit ebenso stattzugeben. Es dauerte also fast drei Jahre, bis der EuGH der Diskussion in Deutschland über die Einordnung des Bereitschaftsdienstes ein Ende setzte und die unterschiedlichen Rechtsprechungen ¿auf einen Nenner¿ brachte. Das in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten gewachsene arbeitszeitrechtliche Verständnis wurde damit erschüttert. Die Brisanz der Interpretation des EuGH ergibt sich aus der Schwere und der noch nicht endgültig absehbaren Reichweite der Konsequenzen. Die notwendige und überfällige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes konkretisiert damit die bereits aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht entstandene Verpflichtung zugunsten kürzerer, neu geordneter Arbeitszeiten. Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern in Bezug auf die ärztliche Arbeitszeitgestaltung verschärft sich ferner aus zwei weiteren Gründen: Einerseits erwächst innerhalb der Ärzteschaft mehr und mehr die Forderung nach neuzeitlichen Arbeitszeitstrukturen. Die bisher an den Krankenhäusern vorbeigegangene Professionalisierung betrieblicher Arbeitszeitgestaltung mit den damit verbundenen Flexibilisierungs- und Effizienzpotentialen erschwert die Identifizierung der Ärzte mit der Arbeitssituation. Aufgrund der knappen Zahl hoch qualifizierter Ärzte auf dem Arbeitsmarkt erstarkt die Forderung nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen. Diese Kritik scheint berechtigt, denn ungünstige Arbeitszeitregelungen mindern nicht nur die Attraktivität des ärztlichen Berufes, sondern können überdies gesundheitliche Beschwerden begründen. Die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, den Gesundheitsschutz der Ärzteschaft zu stärken, ist dabei der Neuorganisation der ärztlichen Arbeitszeit immanent, so dass die Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand gerade bei Medizinern zu einer wachsenden Unzufriedenheit führt. Andererseits gewinnt eine effiziente Organisation der Behandlungsprozesse aufgrund der Neuorientierung innovativer Krankenhäuser als ¿Unternehmen¿ eine nicht mehr zu vernachlässigende Bedeutung. Der gestiegene Wettbewerbsdruck ¿ initiiert durch den Umstieg auf ein fallpauschalenbasiertes Vergütungssystem seit dem Jahr 2003 ¿ zwingt zum Überdenken der Strukturen eines bisher wenig vom wirtschaftlichen Handeln beeinflussten Sektors. Die zunehmende Leistungsorientierung stellt die Zufriedenheit des Patienten mehr und mehr in den Mittelpunkt der Qualitätsbewertung. Arbeitszeitgestaltung gibt dabei ein wirkungsvolles Mittel an die Hand, um die Qualität krankenhäuslicher Leistungserbringung zu verbessern. Schließlich stützen sich Gütekriterien auch bei technischer Unterstützung auf die individuelle Leistungsfähigkeit des ärztlichen Personals. An einer wirkungsvollen Organisation dieser Ressource führt also kein Weg vorbei. Arbeitszeit bietet sich auch deshalb an, weil vergleichsweise kurzfristig Verbesserungen mit einem hohen ¿Sichtbarkeitsgrad¿ erzielt werden können. Die Umgestaltung der Arbeitszeit wird im Wesentlichen also durch drei Hauptforderungen determiniert, die des EuGH nach Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die der ärztlichen Mitarbeiter nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen und die der Krankenhäuser nach effizienteren Prozessen. Wie im weiteren Verlauf noch zu zeigen sein wird, schließen sich die einzelnen Forderungen gegenseitig nicht aus, sie können vielmehr alle gleichsam berücksichtigt werden. Dafür ergibt sich eine bisher nicht existente Chance, weil die Bereitschaft der Ärzte, an diesem Prozess mitzuwirken, noch nie so groß war. Bestärkt durch die Diskussion um die Reformierung des Gesundheitswesens, zentriert sich der Fokus auf den Krankenhaussektor auch deswegen, weil er Kostentreiber Nr. 1 des Gesundheitswesens ist. Die Dringlichkeit zeitgemäßer Veränderungen ¿ auch über die Gestaltung der Arbeitszeit hinaus ¿ begründet sich also gleichermaßen durch eine gesellschaftspolitische Komponente. Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisIII AbbildungsverzeichnisIV 1.Einleitung1 1.1Aufbau der Arbeit3 1.2Begriffsklärung5 2.Die Entwicklung arbeitszeitrechtlicher Rahmenbedingungen6 2.1Die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG6 2.2Der ¿Weg¿ zum EuGH-Urteil9 3.Rechtliche Konsequenzen des Urteils vom 9. September 200314 3.1Krankenhausrelevante Rechtsvorschriften des ArbZG16 3.1.1Arbeitszeit17 3.1.2Ruhezeit18 3.1.3Ruhepausen18 3.1.4Wochenarbeitszeit19 3.1.5Änderungen im Arbeitszeitgesetz20 3.2Bereitschaftsdienstvorschriften des Tarifrechts21 3.3Sonderregelungen für kirchliche Einrichtungen23 3.4Konflikt zwischen tarifvertraglichen und europäischen Vorgaben24 4.Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus26 4.1Der Status quo der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung in Deutschland27 4.2Anforderungen an die ärztliche Arbeitszeitgestaltung30 4.3Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ärztlicher Arbeitszeit33 4.3.1Flexibilität34 4.3.1.1Das Zeitkonto36 4.3.1.2Elektronische Zeiterfassung37 4.3.2Entlastung durch Effizienz und Effektivität39 4.3.3Entkopplung von Servicezeit und Arbeitszeit41 4.3.3.1Versetzte Dienste zur Gestaltung der Servicezeit43 4.3.3.2Das Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema45 4.3.3.3Das Spätdienst-Bereitschaftsdienst-Schema46 4.3.3.4Das Dienstmodul47 4.3.3.5Regeldienst in Kombination mit Dienstmodulen51 4.3.3.6Schichtsysteme zur kontinuierlichen Versorgung52 5.Einführung von Arbeitszeitmodellen im Krankenhaus54 5.1Entwicklungsprozess der Arbeitszeitgestaltung in einem Städtischen Krankenhaus57 5.1.1Die Bereitschaftsdienstauswertung als Analyse- und Kontrollinstrument60 5.1.2Methodisches Vorgehen bei der Bereitschaftsdienstauswertung61 5.1.3Ergebnisse und Schlussfolgerungen62 5.2Die Führungskomponente bei der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle67 6.Gesundheitsfördernde Aspekte innovativer Arbeitszeitmodelle70 6.1Die Besonderheiten ärztlicher Tätigkeit72 6.2Belastungen der Bereitschaftsdienstorganisation74 6.3Arbeitswissenschaftliche Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle79 7.Ökonomische Konsequenzen neuer Arbeitszeitmodelle86 7.1Eine Kostenbetrachtung neuer Arbeitszeitmodelle86 7.2Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt92 8.Ergebnisse und Ausblick95 9.Zusammenfassung97 Anhang99 Literaturverzeichnis116 Urteilsverzeichnis/Richtlinienverzeichnis120 BUSINESS & ECONOMICS / Human Resources & Personnel Management, Diplomica Verlag<
2003, ISBN: 9783832482275
Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschafts… More...
Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit anzuerkennen. Mit dem nun vorliegenden Urteil bestätigte der EuGH seine Stellung und wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein an, dem Begehren eines deutschen Arztes in einer vergleichbaren Angelegenheit ebenso stattzugeben. Es dauerte also fast drei Jahre, bis der EuGH der Diskussion in Deutschland über die Einordnung des Bereitschaftsdienstes ein Ende setzte und die unterschiedlichen Rechtsprechungen ¿auf einen Nenner¿ brachte. Das in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten gewachsene arbeitszeitrechtliche Verständnis wurde damit erschüttert. Die Brisanz der Interpretation des EuGH ergibt sich aus der Schwere und der noch nicht endgültig absehbaren Reichweite der Konsequenzen. Die notwendige und überfällige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes konkretisiert damit die bereits aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht entstandene Verpflichtung zugunsten kürzerer, neu geordneter Arbeitszeiten. Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern in Bezug auf die ärztliche Arbeitszeitgestaltung verschärft sich ferner aus zwei weiteren Gründen: Einerseits erwächst innerhalb der Ärzteschaft mehr und mehr die Forderung nach neuzeitlichen Arbeitszeitstrukturen. Die bisher an den Krankenhäusern vorbeigegangene Professionalisierung betrieblicher Arbeitszeitgestaltung mit den damit verbundenen Flexibilisierungs- und Effizienzpotentialen erschwert die Identifizierung der Ärzte mit der Arbeitssituation. Aufgrund der knappen Zahl hoch qualifizierter Ärzte auf dem Arbeitsmarkt erstarkt die Forderung nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen. Diese Kritik scheint berechtigt, denn ungünstige Arbeitszeitregelungen mindern nicht nur die Attraktivität des ärztlichen Berufes, sondern können überdies gesundheitliche Beschwerden begründen. Die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, den Gesundheitsschutz der Ärzteschaft zu stärken, ist dabei der Neuorganisation der ärztlichen Arbeitszeit immanent, so dass die Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand gerade bei Medizinern zu einer wachsenden Unzufriedenheit führt. Andererseits gewinnt eine effiziente Organisation der Behandlungsprozesse aufgrund der Neuorientierung innovativer Krankenhäuser als ¿Unternehmen¿ eine nicht mehr zu vernachlässigende Bedeutung. Der gestiegene Wettbewerbsdruck ¿ initiiert durch den Umstieg auf ein fallpauschalenbasiertes Vergütungssystem seit dem Jahr 2003 ¿ zwingt zum Überdenken der Strukturen eines bisher wenig vom wirtschaftlichen Handeln beeinflussten Sektors. Die zunehmende Leistungsorientierung stellt die Zufriedenheit des Patienten mehr und mehr in den Mittelpunkt der Qualitätsbewertung. Arbeitszeitgestaltung gibt dabei ein wirkungsvolles Mittel an die Hand, um die Qualität krankenhäuslicher Leistungserbringung zu verbessern. Schließlich stützen sich Gütekriterien auch bei technischer Unterstützung auf die individuelle Leistungsfähigkeit des ärztlichen Personals. An einer wirkungsvollen Organisation dieser Ressource führt also kein Weg vorbei. Arbeitszeit bietet sich auch deshalb an, weil vergleichsweise kurzfristig Verbesserungen mit einem hohen ¿Sichtbarkeitsgrad¿ erzielt werden können. Die Umgestaltung der Arbeitszeit wird im Wesentlichen also durch drei Hauptforderungen determiniert, die des EuGH nach Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die der ärztlichen Mitarbeiter nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen und die der Krankenhäuser nach effizienteren Prozessen. Wie im weiteren Verlauf noch zu zeigen sein wird, schließen sich die einzelnen Forderungen gegenseitig nicht aus, sie können vielmehr alle gleichsam berücksichtigt werden. Dafür ergibt sich eine bisher nicht existente Chance, weil die Bereitschaft der Ärzte, an diesem Prozess mitzuwirken, noch nie so groß war. Bestärkt durch die Diskussion um die Reformierung des Gesundheitswesens, zentriert sich der Fokus auf den Krankenhaussektor auch deswegen, weil er Kostentreiber Nr. 1 des Gesundheitswesens ist. Die Dringlichkeit zeitgemäßer Veränderungen ¿ auch über die Gestaltung der Arbeitszeit hinaus ¿ begründet sich also gleichermaßen durch eine gesellschaftspolitische Komponente. Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisIII AbbildungsverzeichnisIV 1.Einleitung1 1.1Aufbau der Arbeit3 1.2Begriffsklärung5 2.Die Entwicklung arbeitszeitrechtlicher Rahmenbedingungen6 2.1Die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG6 2.2Der ¿Weg¿ zum EuGH-Urteil9 3.Rechtliche Konsequenzen des Urteils vom 9. September 200314 3.1Krankenhausrelevante Rechtsvorschriften des ArbZG16 3.1.1Arbeitszeit17 3.1.2Ruhezeit18 3.1.3Ruhepausen18 3.1.4Wochenarbeitszeit19 3.1.5Änderungen im Arbeitszeitgesetz20 3.2Bereitschaftsdienstvorschriften des Tarifrechts21 3.3Sonderregelungen für kirchliche Einrichtungen23 3.4Konflikt zwischen tarifvertraglichen und europäischen Vorgaben24 4.Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus26 4.1Der Status quo der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung in Deutschland27 4.2Anforderungen an die ärztliche Arbeitszeitgestaltung30 4.3Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ärztlicher Arbeitszeit33 4.3.1Flexibilität34 4.3.1.1Das Zeitkonto36 4.3.1.2Elektronische Zeiterfassung37 4.3.2Entlastung durch Effizienz und Effektivität39 4.3.3Entkopplung von Servicezeit und Arbeitszeit41 4.3.3.1Versetzte Dienste zur Gestaltung der Servicezeit43 4.3.3.2Das Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema45 4.3.3.3Das Spätdienst-Bereitschaftsdienst-Schema46 4.3.3.4Das Dienstmodul47 4.3.3.5Regeldienst in Kombination mit Dienstmodulen51 4.3.3.6Schichtsysteme zur kontinuierlichen Versorgung52 5.Einführung von Arbeitszeitmodellen im Krankenhaus54 5.1Entwicklungsprozess der Arbeitszeitgestaltung in einem Städtischen Krankenhaus57 5.1.1Die Bereitschaftsdienstauswertung als Analyse- und Kontrollinstrument60 5.1.2Methodisches Vorgehen bei der Bereitschaftsdienstauswertung61 5.1.3Ergebnisse und Schlussfolgerungen62 5.2Die Führungskomponente bei der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle67 6.Gesundheitsfördernde Aspekte innovativer Arbeitszeitmodelle70 6.1Die Besonderheiten ärztlicher Tätigkeit72 6.2Belastungen der Bereitschaftsdienstorganisation74 6.3Arbeitswissenschaftliche Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle79 7.Ökonomische Konsequenzen neuer Arbeitszeitmodelle86 7.1Eine Kostenbetrachtung neuer Arbeitszeitmodelle86 7.2Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt92 8.Ergebnisse und Ausblick95 9.Zusammenfassung97 Anhang99 Literaturverzeichnis116 Urteilsverzeichnis/Richtlinienverzeichnis120 Ärztliche Arbeitszeitgestaltung Vor Dem Hintergrund Des Eugh-Urteil: Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit anzuerkennen. Mit dem nun vorliegenden Urteil bestätigte der EuGH seine Stellung und wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein an, dem Begehren eines deutschen Arztes in einer vergleichbaren Angelegenheit ebenso stattzugeben. Es dauerte also fast drei Jahre, bis der EuGH der Diskussion in Deutschland über die Einordnung des Bereitschaftsdienstes ein Ende setzte und die unterschiedlichen Rechtsprechungen ¿auf einen Nenner¿ brachte. Das in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten gewachsene arbeitszeitrechtliche Verständnis wurde damit erschüttert. Die Brisanz der Interpretation des EuGH ergibt sich aus der Schwere und der noch nicht endgültig absehbaren Reichweite der Konsequenzen. Die notwendige und überfällige Anpassung des deutschen Arbeitszeitgesetzes konkretisiert damit die bereits aus wettbewerblicher und betriebsinterner Sicht entstandene Verpflichtung zugunsten kürzerer, neu geordneter Arbeitszeiten. Der Handlungsdruck in den Krankenhäusern in Bezug auf die ärztliche Arbeitszeitgestaltung verschärft sich ferner aus zwei weiteren Gründen: Einerseits erwächst innerhalb der Ärzteschaft mehr und mehr die Forderung nach neuzeitlichen Arbeitszeitstrukturen. Die bisher an den Krankenhäusern vorbeigegangene Professionalisierung betrieblicher Arbeitszeitgestaltung mit den damit verbundenen Flexibilisierungs- und Effizienzpotentialen erschwert die Identifizierung der Ärzte mit der Arbeitssituation. Aufgrund der knappen Zahl hoch qualifizierter Ärzte auf dem Arbeitsmarkt erstarkt die Forderung nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen. Diese Kritik scheint berechtigt, denn ungünstige Arbeitszeitregelungen mindern nicht nur die Attraktivität des ärztlichen Berufes, sondern können überdies gesundheitliche Beschwerden begründen. Die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, den Gesundheitsschutz der Ärzteschaft zu stärken, ist dabei der Neuorganisation der ärztlichen Arbeitszeit immanent, so dass die Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-Zustand gerade bei Medizinern zu einer wachsenden Unzufriedenheit führt. Andererseits gewinnt eine effiziente Organisation der Behandlungsprozesse aufgrund der Neuorientierung innovativer Krankenhäuser als ¿Unternehmen¿ eine nicht mehr zu vernachlässigende Bedeutung. Der gestiegene Wettbewerbsdruck ¿ initiiert durch den Umstieg auf ein fallpauschalenbasiertes Vergütungssystem seit dem Jahr 2003 ¿ zwingt zum Überdenken der Strukturen eines bisher wenig vom wirtschaftlichen Handeln beeinflussten Sektors. Die zunehmende Leistungsorientierung stellt die Zufriedenheit des Patienten mehr und mehr in den Mittelpunkt der Qualitätsbewertung. Arbeitszeitgestaltung gibt dabei ein wirkungsvolles Mittel an die Hand, um die Qualität krankenhäuslicher Leistungserbringung zu verbessern. Schließlich stützen sich Gütekriterien auch bei technischer Unterstützung auf die individuelle Leistungsfähigkeit des ärztlichen Personals. An einer wirkungsvollen Organisation dieser Ressource führt also kein Weg vorbei. Arbeitszeit bietet sich auch deshalb an, weil vergleichsweise kurzfristig Verbesserungen mit einem hohen ¿Sichtbarkeitsgrad¿ erzielt werden können. Die Umgestaltung der Arbeitszeit wird im Wesentlichen also durch drei Hauptforderungen determiniert, die des EuGH nach Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, die der ärztlichen Mitarbeiter nach akzeptablen Arbeits(zeit)bedingungen und die der Krankenhäuser nach effizienteren Prozessen. Wie im weiteren Verlauf noch zu zeigen sein wird, schließen sich die einzelnen Forderungen gegenseitig nicht aus, sie können vielmehr alle gleichsam berücksichtigt werden. Dafür ergibt sich eine bisher nicht existente Chance, weil die Bereitschaft der Ärzte, an diesem Prozess mitzuwirken, noch nie so groß war. Bestärkt durch die Diskussion um die Reformierung des Gesundheitswesens, zentriert sich der Fokus auf den Krankenhaussektor auch deswegen, weil er Kostentreiber Nr. 1 des Gesundheitswesens ist. Die Dringlichkeit zeitgemäßer Veränderungen ¿ auch über die Gestaltung der Arbeitszeit hinaus ¿ begründet sich also gleichermaßen durch eine gesellschaftspolitische Komponente. Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisIII AbbildungsverzeichnisIV 1.Einleitung1 1.1Aufbau der Arbeit3 1.2Begriffsklärung5 2.Die Entwicklung arbeitszeitrechtlicher Rahmenbedingungen6 2.1Die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG6 2.2Der ¿Weg¿ zum EuGH-Urteil9 3.Rechtliche Konsequenzen des Urteils vom 9. September 200314 3.1Krankenhausrelevante Rechtsvorschriften des ArbZG16 3.1.1Arbeitszeit17 3.1.2Ruhezeit18 3.1.3Ruhepausen18 3.1.4Wochenarbeitszeit19 3.1.5Änderungen im Arbeitszeitgesetz20 3.2Bereitschaftsdienstvorschriften des Tarifrechts21 3.3Sonderregelungen für kirchliche Einrichtungen23 3.4Konflikt zwischen tarifvertraglichen und europäischen Vorgaben24 4.Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus26 4.1Der Status quo der ärztlichen Arbeitszeitgestaltung in Deutschland27 4.2Anforderungen an die ärztliche Arbeitszeitgestaltung30 4.3Handlungsmöglichkeiten bei der Gestaltung ärztlicher Arbeitszeit33 4.3.1Flexibilität34 4.3.1.1Das Zeitkonto36 4.3.1.2Elektronische Zeiterfassung37 4.3.2Entlastung durch Effizienz und Effektivität39 4.3.3Entkopplung von Servicezeit und Arbeitszeit41 4.3.3.1Versetzte Dienste zur Gestaltung der Servicezeit43 4.3.3.2Das Regeldienst-Bereitschaftsdienst-Schema45 4.3.3.3Das Spätdienst-Bereitschaftsdienst-Schema46 4.3.3.4Das Dienstmodul47 4.3.3.5Regeldienst in Kombination mit Dienstmodulen51 4.3.3.6Schichtsysteme zur kontinuierlichen Versorgung52 5.Einführung von Arbeitszeitmodellen im Krankenhaus54 5.1Entwicklungsprozess der Arbeitszeitgestaltung in einem Städtischen Krankenhaus57 5.1.1Die Bereitschaftsdienstauswertung als Analyse- und Kontrollinstrument60 5.1.2Methodisches Vorgehen bei der Bereitschaftsdienstauswertung61 5.1.3Ergebnisse und Schlussfolgerungen62 5.2Die Führungskomponente bei der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle67 6.Gesundheitsfördernde Aspekte innovativer Arbeitszeitmodelle70 6.1Die Besonderheiten ärztlicher Tätigkeit72 6.2Belastungen der Bereitschaftsdienstorganisation74 6.3Arbeitswissenschaftliche Bewertung neuer Arbeitszeitmodelle79 7.Ökonomische Konsequenzen neuer Arbeitszeitmodelle86 7.1Eine Kostenbetrachtung neuer Arbeitszeitmodelle86 7.2Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt92 8.Ergebnisse und Ausblick95 9.Zusammenfassung97 Anhang99 Literaturverzeichnis116 Urteilsverzeichnis/Richtlinienverzeichnis120 Business & Economics / Human Resources & Personnel Management, Diplomica Verlag<
Diplom.de: Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003 - eBook - new book
2003
ISBN: 9783832482275
Diplom.de: Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003. Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deuts… More...
Diplom.de: Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003. Inhaltsangabe:Einleitung: Das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhand eines deutschen Rechtsstreits gefällte Urteil vom 9. September 2003 zur vollständigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit unterstreicht eine sich bereits länger abzeichnende Entwicklung. Nach dem SIMAP-Urteil vom 3. Oktober 2000 war der EuGH wiederholt gezwungen, sich zu der arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung des Bereitschaftsdienstes zu äußern. Damals entschied der EuGH, zugunsten spanischer Ärzte, den Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit anzuerkennen. Mit dem nun vorliegenden Urteil bestätigte der EuGH seine Stellung und wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein an, dem Begehren eines deutschen Arztes in einer vergleichbaren Angelegenheit ebenso stattzugeben. Es dauerte also fast drei Jahre, bis der EuGH der Diskussion in Deutschland über die Einordnung des Bereitschaftsdienstes ein Ende setzte und die unterschiedlichen Rechtsprechungen ¿auf einen Nenner¿ brachte. Das in Deutschland sei... eBooks / Wirtschaft & Recht, Bedey Media GmbH<
Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003 - First edition
2004, ISBN: 9783832482275
eBooks, eBook Download (PDF), Auflage, [PU: diplom.de], [ED: 1], diplom.de, 2004
Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003 - First edition
2004, ISBN: 9783832482275
[ED: 1], Auflage, eBook Download (PDF), eBooks, [PU: diplom.de]
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Details of the book - Ärztliche Arbeitszeitgestaltung vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 9. September 2003
EAN (ISBN-13): 9783832482275
ISBN (ISBN-10): 383248227X
Publishing year: 2003
Publisher: diplom.de
Book in our database since 2007-10-07T09:58:25-04:00 (New York)
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ISBN/EAN: 383248227X
ISBN - alternate spelling:
3-8324-8227-X, 978-3-8324-8227-5
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